§ 8 Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig worden odr unstreitig sind.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Betterlightiing Vertriebs GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen der Betterlighting
Vertriebs GmbH gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu ihm beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder smätliche
Forderungen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und erkannt ist.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, jedoch tritt er der Firma Betterlighting
Vertriebs GmbH jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Wird der Liefergegenstand
mit anderen Waren, die der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderungen des Bestellers und Käufers
gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH und dem Käufer vereinbartne Lieferpreises als abetreten.
Zur Einziehung dieser Forderung ist jeder Käufer auch nach der Abtretung bemächtigt. Die Befugnis der FIrma Betterlighting Vertriebs GmbH,
die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr
die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt,
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.