Kauf auf Probe

Bei Betterlighting Vertriebs GmbH kaufen Sie auf Probe, d.h., Sie können gelieferte, originalverpackte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird nach Erhalt der Ware durch Ihre Billigung bindend, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.

§ 1 Allgemeines

Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH, die der Käufer mit Erhalt der Auftragsbestätigung, oder Rechnung ausdrücklich anerkennt. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH unverbindlich, auch wenn die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH diesen nicht schriflich wiederspricht.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sindn nur dann wirksam, wenn die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH sie schriftlich und ausdrücklich dem Käufer bestätigt. Solche Änderungen beziehen sich aber nur auf den jeweiligen Auftrag. Sie haben also keine rückwirkende Kraft und gelten nicht für weitere Aufträge und Lieferungen. Es sei denn, dass diese Änderungen erneut schriftlich von der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH bestätigt worden sind.

§ 2 Angebote und Lieferungen

Alle Angebote der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen oder Aufträge sind für die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH erst dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von ihr schriftlich bestätigt worden sind.

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind ebenfalls schriftlich abzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die auérhalb des Einwirkungsbereich der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH liegen oder bei Unterlieferanten aufgetreten sind, soweit ein solches Hindernis nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten. Hat die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Gefahrübergabe

Die Gefahr geht auf dem Käufer über, sobald die Warenlieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versanbereitschaft an den Käufer über.
Im Falle begründeter Mängelrüge liefertr die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nach ihrer Wahl im Wege des Umtausches Ersatz oder bessert nach. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nach vorheriger Absprache Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Mehrfacher Umtausch bzw. mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden besteht auch dann, wenn eine andere als die bedungene Ware oder eine andere als gedungene Menge von Waren geliefert worden ist, sofern die gelieferte Waren nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten musste. Zum Umtausch oder Nachlieferung ist die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt. Die Mängelhaftung erlischt, wenn die Ware nicht gemäß technischer Spezifikation unsachgemäß verändert, behandelt oder bearbeitet wird.


(Die technischen Spezifikationen sind für jedes Produkt gesondert anzufordern). Der Käufer ist nicht berechtigt, Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung mit der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH vorzunehmen. Trotzdem erfolgte Rücksendungen werden von der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nicht angenommen, Rücksendungen sind frachtfrei zu verladen.


§ 5 Haftungsbeschränkung

Betterlighting Vertriebs GmbH haftet bei eigenem groben Verschulden sowie vorsätzlichem Verhalten und groben Verschulden leitender Angestellter. Betterlighting Vertriebs GmbH haftet weiterhin für die nicht Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Lebne, Körper und Gesundheit.

Betterlighting Vertriebs GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden nicht leitender Angestellter, wobei der Höhe nach diese Haftugne auf Ersatz ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Entsprechendes wie in den vorstehenden Absätzen geregelt, gilt für die Haftung Betterlighting Vertriebs GmbH wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 6 Abnahmeverweigerung

Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstands länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann die FIrma Betterlighting Vertriebs GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stand ist. Verlang die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH Schadensersatz wegen nicht erfolgter Abnahme, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH oder der Käufer einen höheren bzw. einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH vorbehalten.


§ 7 Preise und Zahlungen

Die erwähnten Preise gelten nicht als Festpreise, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Netto/-Kasse). Die Hereinnahme von Wechseln muss in jedem Fall vorher vereinbart werden. Bei Schecks und Wechseln gilt die Schuld des Käufers erst mit der endgültigen, vorbehaltlosen Einlösung als bezahlt.
WSechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen generell nur gegen Vorkasse. Andere Absprachen erfodern der Schriftform. Die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen älteere Schulden anzurechnen.
Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH berechtigt, entsprechend § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach dem Diskonsatz-Überleistungs-Gesetz zu erheben. Können aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt wure, so sind diese fortzuentrichten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn der Fimra Betterlighting Vertriebs GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürkdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen ist. Die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 8 Aufrechnung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig worden odr unstreitig sind.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Betterlightiing Vertriebs GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen der Betterlighting Vertriebs GmbH gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zu ihm beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder smätliche Forderungen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und erkannt ist. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, jedoch tritt er der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderungen des Bestellers und Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH und dem Käufer vereinbartne Lieferpreises als abetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist jeder Käufer auch nach der Abtretung bemächtigt. Die Befugnis der FIrma Betterlighting Vertriebs GmbH, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vobehalssachen wird durch den Besteller und Käufer stets für die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH das Miteigentum an dr neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltungssache zu den anderen verarbeiteten4 Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Geilche wie für die Vorbehaltsware. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, sofern der Gegenstand vom Drittschuldner nicht sofort bezahlt wird. Bei vertragswidrigen Verhalten dse Käufers, insbesondere bei Zahlugsverzug, ist die einheitlichen Sachen verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH anteilmäßig Miteigentum überrägt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt in allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung als Eventualverbindlichkeiten, die die Firma Betterlighting Vertriebs GmbH im Interesse des Käufers eingegangen ist.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH. Für sämtliche und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlich Gerichtsstand der des Sitzes der Firma Betterlighting Vertriebs GmbH.

§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt das deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 13 Datenschutz

(1)Alle von uns erhobenen und gespeicherten persänlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Familienname des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnumer und Email-Adresse gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien).

(2) Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.



§ 14 Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen sodann durch solche Rechtsgültige ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt.