Durch die Angabe der Effizienzklasse auf verschiedenen Verpackungen erkennt man, wie hoch der Strom-
bzw. Energieverbrauch des Artikels ist.
Ab dem 01.09.2013 müssen basierend auf der EU Verordnung 874/2012 jegliche Leuchtmittel und Leuchten mit einem neuen
Energieeffizienzlabel ausgewiesen sein. Vor diesem Datum in Europa in Verkehr gebrachte/verkaufte/importierte Ware kann ab verkauft
werden und muss nicht nachträglich werden.
Hierzu zählt der Produktionsstempel.
Welche Produkte betrifft dies? | Welche Produkte betrifft dies nicht? |
LED-Lampen |
Lampen und LED-Module, mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen |
LED-Module |
Lampen und LED-Module, die f?r den Betrieb mit Batterien vermarktet werden (Solarleuchten, Taschenlampen) |
Leuchten |
Lampen und LED-Module, die als Teil eines Produkts vermarktet werden, deren prim?rer Zweck nicht die Beleuchtung ist. Wenn Sie jedoch getrennt zum Kauf, angeboten werden, fallen sie unter diese Verordnung. (Kühlschränke ? Kühlschranklampe) |
Glühlampen |
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Leuchtstofflampen |
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Hochdruckentladungslampen |
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